Bundesverfassungsgericht

Das BVerfG Urteil zum PSPP setzt Grenzen

Ein Vertragsverletzungsverfahren würde in der Sache wirkungslos bleiben und würde im Ergebnis keinesfalls dazu führen, dass die Bundesbank ihre Anleihekäufe wieder aufnehmen dürfte.

Die Bundesregierung wird keinen offenen Verfassungsbruch begehen. Ich gehe fest davon aus, dass die geforderte schlüssige Darlegung der Verhältnismäßigkeit erfolgen wird.